Haben Sie gewusst, dass das waff seit 2021 Ein-Personen-Unternehmen mit einer Weiterbildungsförderung unterstützt?

Wer wird gefördert?

Ein-Personen-Unternehmerinnen und Unternehmer,

  • die ihren Standort der Gewerbeberechtigung oder ihren Hauptwohnsitz in Wien haben,
  • über eine aufrechte Gewerbeberechtigung verfügen,
  • GSVG pflichtversichert sind und
  • keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angestellt haben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Aus- und Weiterbildungen,

  • die auf die Erweiterung der unternehmerischen Kompetenzen ausgerichtet sind. Das sind Aus- und Weiterbildungen zur Verbesserung von kaufmännischen Kompetenzen und betriebswirtschaftlichen Kompetenzen: das sind zum Beispiel Kurse in den Bereichen Buchhaltung, Controlling, Büro-Organisation oder Zeit-Management
  • zum Erwerb und zur Verbesserung digitaler Kompetenzen: das sind zum Beispiel Kurse in den Bereichen Social Media, Photoshop, ECDL oder e-Rechnung.
  • zur Verbesserung sprachlicher Kompetenzen: das sind Sprach-Kurse wie zum Beispiel Englisch und Deutsch, Business Englisch oder Wirtschaftsdeutsch.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung beträgt 80 Prozent bis maximal 2.000 Euro der Weiterbildungskosten. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen gelten Nettobeträge als Berechnungsgrundlage.

Nähere Informationen unter https://www.waff.at/foerderungen/epu/